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Informationen und Service für Krankentagegeldversicherungen | Startseite
Die Highlights: Krankentagegeld wird bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt, ohne dass erneute Karenzzeiten zu durchlaufen sind Krankentagegeld wird auch bei schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit gezahlt Die Leistung erfolgt ebenfalls, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen hervorgerufen wird Dynamische Anpassung bei Einkommensveränderungen und Statuswechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann bis zu dem Tag eingereicht werden, an dem die Leistungspflicht beginnt

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